Grüne Stadtoasen
Innenhof gemeinsam nutzen


Stellen Sie sich vor ... Anfang April finden Ihre Topfpflanzen ein sonniges Plätzchen im Innenhof. An einem Morgen im Mai schnappen Sie sich Zeitung und Kaffee und starten den Tag entspannt unter der Palme im Hof. Im Juli ernten sie mit den Kindern aus dem Haus schmackhafte Naschbeeren. An einem lauen Sommerabend im August treffen Sie Ihre Nachbar*innen zu einem gemütlichen Plausch. Im Oktober erfreuen Sie sich am Anblick der flammenden Herbstfarben. Und an vielen Tagen des Jahres schauen Sie der Natur einfach beim Wachsen zu.

Innenhöfe bilden wichtige Freiräume in den dicht bebauten Gründerzeitvierteln der Stadt. Meist werden sie gemeinschaftlich von den Hausbewohner*innen genutzt und sind nicht öffentlich zugänglich. Dadurch entsteht ein fast privater Raum im Freien.


Was können wir in Sachen begrünter Innenhof für Sie tun?

Ob kleiner Lichthof oder größerer Innenhof – mit Einsatz und gefördert von der Stadt Wien wandeln sich ungenutzte, vielfach betonierte Freiflächen in kleine Grünoasen.

  • DIE UMWELTBERATUNG bietet im Auftrag der Stadt Wien ein Informationsservice zum ThemaDie erste Beratungsstunde wird von der Stadt Wien bezahlt.
     
  • Auch wir informieren und beraten Sie gerne telefonisch und persönlich zum Thema - kostenlos und wienweit!
     
  • Wir kommen gerne zu Ihnen nachhause und klären bei einem Termin vor Ort gärtnerische und bauliche Möglichkeiten ab.
     
  • Gemeinsam besprechen wir die weitere Vorgehensweise und informieren sie über Möglichkeiten bei der Umgestaltung.
     
  • Wir begleiten Hausgemeinschaften auf dem Weg zu einem begrünten Innenhof, indem wir z.B. Hausversammlungen organisieren und moderieren.

Sie möchten grüne Innenhöfe in Ihrem Viertel kennen lernen?

Wir veranstalten regelmäßig Rundgänge zu Innenhöfen. Hier lässt sich das Potential dieser urbanen Freiräume hautnah erleben und im Gespräch mit Hausbewohner*innen werden Erfahrungen ausgetauscht.

Checken Sie unseren Terminkalender!

Holen Sie sich Unterstützung! Die Stadt Wien fördert Gebäudebegrünungen und Entsiegelungen inkl. Begrünungsmaßnahmen.

Um noch mehr Begrünungen von Fassaden, Dächern und Innenhöfen zu ermöglichen hat die Stadt Wien die Förderungen 2024 auf neue Beine gestellt – und erhöht. Künftig werden auch Entsiegelungsmaßnahmen unterstützt – vor allem jene in Innenhöfen.

Die maximalen Fördersummen betragen:

  • Entsiegelungsmaßnahmen inkl. Begrünung (insbesondere in Innenhöfen): 10.000 Euro
  • Fassadenbegrünungen im Straßenraum 10.000 Euro
  • Fassadenbegrünung am Privatgrundstück 5.000 Euro
  • Dachbegrünung: 30.000 Euro
© Eric

Welche Kriterien gelten für eine mögliche Förderung von Entsiegelungen inklusive Begrünungsmaßnahmen (z.B. Innenhöfe)?

Die Förderung von Entsiegelungen inklusive Begrünungsmaßnahmen kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • Förderwürdig sind Entsiegelungsmaßnahmen inklusive Begrünung auf einer gesamten Liegenschaft. Pflegearbeiten sind nicht förderwürdig.
  • Per Bescheid verordnete Ersatzpflanzungen (beispielsweise Bäume) sind nicht förderbar.
  • Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein).
  • Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen müssen frei von PVC sein.
  • Die versiegelte Fläche muss älter als 15 Jahre sein.
  • Für die Liegenschaft wurde in den letzten 15 Jahren keine Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen in Anspruch genommen.
  • Die umgesetzte Maßnahme muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
  • Im Falle einer Entfernung innerhalb von 15 Jahren muss die Entsiegelung/Begrünung auf eigene Kosten wiederhergestellt werden.
  • Der*die Fördernehmer*in ist kein öffentlicher Rechtsträger (zum Beispiel Bund, Stadt Wien).
  • Bei allen Eigentumsformen (schlichtes Miteigentum, Wohnungseigentum) wird zumindest von der Erbringung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses oder einer Einverständniserklärung einer rechtlich befugten Vertretung, wie zum Beispiel einer Hausverwaltung per Vollmacht ausgegangen.
  • Eine Förderzusage/Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen, sowie für notwendige technische und statische Überprüfungen selbst verantwortlich.
  • Die Maßnahme darf nicht zur Gänze oder zum Teil über eine andere Förderschiene gefördert werden oder worden sein (zum Beispiel Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierungsförderung nach dem II. HS des WWFSG oder Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen von OekoBusiness Wien). Doppelförderungen sind unzulässig. (Dies muss von dem*der Förderungswerber*in bei der Einreichung um Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen angegeben werden).
  • Die Entsiegelung muss von der Wiener Umweltschutzabteilung innerhalb der 15- jährigen Mindestbestandsdauer stichprobenartig besichtigt werden können.

Förderbare Maßnahmen:

  • Abbrucharbeiten und Entsorgung
  • Bodenaustausch Substrat (torffrei)
  • Mehrjährige Pflanzen
  • Sickerfähige begrünte Bodenbeläge (zum Beispiel Rasengitter, Schotterrasen) mit einem Abflussbeiwert von kleiner gleich 0,5
  • Einfassungen
  • Bewässerungsanlagen
  • Zisternen

Nicht förderwürdig:

  • Gartenwerkzeuge
  • Pflanztröge
  • Arbeitszeit bei Selbstausführung
  • Befestigte Wege, Terrassen
  • Möblierung

Umweltfreundliche Materialien

Folgende Kriterien müssen eingehalten werden:
Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein). Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen müssen frei von PVC sein. 

Welche Voraussetzungen gelten für eine mögliche Förderung von Dachbegrünung?

Die Förderung der Dachbegrünung kann gewährt werden, wenn

  • die Dachbegrünungs-Maßnahme nicht zur Gänze oder zum Teil als Förderung der EU, des Bundes oder Landes bereits ausbezahlt worden ist bzw. nicht zur Gänze oder zum Teil als Förderung der EU, des Bundes oder Landes ausbezahlt werden wird,
  • der*die Fördernehmer*in kein öffentlicher Rechtsträger (z. B. Bund, Stadt Wien usw.) ist,
  • ein bisher nicht begrüntes Dach zu einem Gründach umgebaut wird,
  • ein Gründach neu errichtet wird,
  • die vorgesehene Dachbegrünung nicht durch den Bebauungsplan vorgeschrieben ist. (Falls eine Begrünung vorgeschrieben wird, ist nur die über 8 Zentimeter hinausgehende durchwurzelbare Dicke des Begrünungsaufbaus förderungsfähig.) Gefördert werden die tatsächlich begrünten Flächen mit 5 Euro pro Zentimeter Substrathöhe und Quadratmeter begrünter Fläche.
    • Bei Umbauten von Bestandsdächern sind maximal 50 Zentimeter der durchwurzelbaren Dicke des Begrünungsaufbaus (gemäß ÖNORM L 1131) förderbar.
    • Bei Neuerrichtung von Dächern sind nur die über 8 Zentimeter hinausgehenden Aufbaustärken (maximal 42 Zentimeter) der durchwurzelbaren Dicke des Begrünungsaufbaus (gemäß ÖNORM L1131) förderbar.
    • Steildachbegrünungen (Dächer mit einer Neigung über 40 Prozent gemäß ÖNORM L 1131:2010) werden mit 10 Euro pro Zentimeter Substrathöhe und Quadratmeter begrünter Fläche gefördert. Verrechnet werden die begrünten Ansichtsflächen.
  • Eine Förderzusage/Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind selbst für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen verantwortlich.

Umweltfreundliche Materialien

Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein). Die Verwendung von Dachabdichtungsbahnen, die PVC, Wurzelhemmstoffe oder Biozide (nach Definition der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012) in den Systemen und Materialien enthalten, ist verboten. Die Nichtverwendung dieser Schadstoffe muss auf der Rechnung bestätigt werden. Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen müssen frei von PVC sein.

Auch für die Begrünung von Fassaden im Straßenraum und auf dem Privatgrundstück gibts Förderungen. Erfahren Sie mehr.

Für begrünte Wände gibt es viele gute Gründe. Die Stadt Wien fördert die Begrünung von Fassaden, alle Informationen und Kriterien gibts hier:

Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert straßenseitige Fassadenbegrünungen bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro.

Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert Fassadenbegrünungen am Privatgrundstück bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro.

 

Ein begrünter Innenhof nützt Mensch, Natur und Umwelt!

  • Begrünter Innenhof in Wien
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  • Rundgang durch Wiens begrünte Innenhöfe
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  • Sitzgarnitur, Palme, Pflanzen in Kübeln

Ein Innenhof ist ...

  • geselliger Treffpunkt
  • zusätzlicher Aufenthaltsraum im Freien
  • Spielraum für Kinder
  • Ruheraum für Hausbewohner*innen


In einem Innenhof kann man ...

  • Jahreszeiten erleben
  • Obst und Gemüse pflanzen und ernten
  • freilebende Tiere beobachten
  • den grünen Ausblick genießen
  • Feste feiern und Nachbar*innen kennen lernen


Ein Innenhof ist gut für die Umwelt, weil ...

  • Regenwasser versickern kann
  • das Stadtklima verbessert wird
  • die Pflanzen zur Feinstaubentlastung beitragen