Saisonstart für das Wiener StadtGartel!
Übergabe der Parzellen an die Gärtner*innen

Das „Wiener StadtGartl“ startet durch! Am 1. Juli wurden 49 Gartenparzellen in Floridsdorf und der Donaustadt an ihre neuen Nutzer*innen übergeben. Die Flächen bieten ein Stück Natur mitten in der Stadt und laden zum Gärtnern, Entspannen und gemeinsamen Gestalten ein. Unsere GB*Expert*innen unterstützen mit Angeboten für ein lebendiges Miteinander.
Knapp 10.000 Wiener*innen haben sich bis 20. April für ein eigenes Stück Natur mit bis zu 110m² im Wiener StadtGartl 21 oder 22 beworben. Die unter notarieller Aufsicht verlosten Gärten wurden jetzt an die Gärtner*innen übergeben und dem Garteln und Gestalten steht nichts mehr im Wege! Zum Pressetext.
Zwei Standorte, vielfältige Nutzung.
Das Pilotprojekt „Wiener StadtGartl“ aktiviert brachliegende Grünflächen der Stadt Wien und ermöglicht Wiener*innen, ihr persönliches Stück Natur zu gestalten. Im StadtGartl 21 stehen 31 Parzellen besonders für Familien bereit, während das StadtGartl 22 mit 18 Parzellen zur Erholung einlädt.
Jede Parzelle ist zwischen 70 und 110 m² groß, mit Pergola, natürlicher Abgrenzung und Zugang zu einem Gemeinschaftsgebäude mit Strom, Wasser und Kochmöglichkeit. Die Jahresmiete beträgt 430 bzw. 460 Euro.
Gemeinschaft und Nachhaltigkeit im Fokus.

Mit dem Wiener StadtGartl wird ungenutzter Stadtraum zu einem Ort des Austauschs, der Erholung und des persönlichen Gartenglücks. Das Projekt nutzt derzeit unbebaute städtische Flächen nachhaltig und sozial verträglich – so werden zwei Parzellen im Wiener StadtGartl 21 über den Verein JUNO an Getrennt- und Alleinerziehende vergeben.
Beim Bau wurden umweltfreundliche Materialien eingesetzt und soziale Betriebe eingebunden. Die Initiative soll Erkenntnisse über zukünftige Nutzungen städtischer Flächen liefern.
Nachbarschaft beginnt mit Begegnung
Damit das Miteinander gelingt und eine lebendige Gemeinschaft entsteht, unterstützen unsere GB*Expert*innen mit Angeboten und Aktionen und stehen für Fragen rund ums Garteln zur Verfügung.