
23.4.2021 /
- Gut wohnen
- 21. Bezirk
Der Schlingermarkt ist für alle da:
So werden Sie Marktfahrer*in!
Wussten Sie, dass sich jeder Mensch auf den Schlingermarkt stellen darf, um dort Ware zu verkaufen? Wir haben uns schlau gemacht, wie es geht.
- mehr Informationen:
- Leben am Schlingermarkt
Bis zu drei Tagen im Jahr können auch Privatpersonen einen Marktstand eröffnen und Kleinkram oder die überschüssige Ernte aus dem eigenen Garten feilbieten.
Wer am Schlingermarkt von der Sondergenehmigung regelmäßig Gebrauch macht, sind die Studierenden des Reallabors in der Schleifgasse. Sie haben vielleicht in den letzten Wochen den „1 m² Markt“ oder die Pflanzentauschbörse gesehen...? Diese Aktionen waren aufgrund dieser Sonderregelung in der Marktordnung möglich!
Auf dem Blog "Leben am Schlingermarkt" haben wir für Sie zusammengefasst, was Sie beachten müssen!