Grüne Stadtoasen
Innenhof gemeinsam nutzen


Stellen Sie sich vor ... Anfang April finden Ihre Topfpflanzen ein sonniges Plätzchen im Innenhof. An einem Morgen im Mai schnappen Sie sich Zeitung und Kaffee und starten den Tag entspannt unter der Palme im Hof. Im Juli ernten sie mit den Kindern aus dem Haus schmackhafte Naschbeeren. An einem lauen Sommerabend im August treffen Sie Ihre Nachbar*innen zu einem gemütlichen Plausch. Im Oktober erfreuen Sie sich am Anblick der flammenden Herbstfarben. Und an vielen Tagen des Jahres schauen Sie der Natur einfach beim Wachsen zu.

Innenhöfe bilden wichtige Freiräume in den dicht bebauten Gründerzeitvierteln der Stadt. Meist werden sie gemeinschaftlich von den Hausbewohner*innen genutzt und sind nicht öffentlich zugänglich. Dadurch entsteht ein fast privater Raum im Freien.


Was können wir in Sachen begrünter Innenhof für Sie tun?

Ob kleiner Lichthof oder größerer Innenhof – mit Einsatz und gefördert von der Stadt Wien wandeln sich ungenutzte, vielfach betonierte Freiflächen in kleine Grünoasen.

  • Wir informieren und beraten Sie telefonisch und persönlich zu Förderanträgen, Förderbedingungen und zur Umsetzung - kostenlos und wienweit!
     
  • Wir kommen gerne zu Ihnen nachhause und klären bei einem Termin vor Ort gärtnerische und bauliche Möglichkeiten ab.
     
  • Gemeinsam besprechen wir die weitere Vorgehensweise und informieren sie über Möglichkeiten bei der Umgestaltung.
     
  • Wir begleiten Hausgemeinschaften auf dem Weg zu einem begrünten Innenhof, indem wir z.B. Hausversammlungen organisieren und moderieren.

Kontaktieren Sie uns für mehr Information und Beratung!

Sie möchten grüne Innenhöfe in Ihrem Viertel kennen lernen?

Wir veranstalten regelmäßig Rundgänge zu Innenhöfen. Hier lässt sich das Potential dieser urbanen Freiräume hautnah erleben und im Gespräch mit Hausbewohner*innen werden Erfahrungen ausgetauscht.

Checken Sie unseren Terminkalender!

Holen Sie sich Unterstützung! Die Stadt Wien fördert begrünte Innenhöfe, Dächer und Fassaden. In welchem Ausmaß?


Die Wiener Umweltabteilung fördert

© Eric

Welche Kriterien gelten für eine mögliche Förderung von Innenhofbegrünung?

Die Förderung der Innenhofbegrünung kann gewährt werden, wenn

  • die Einverständniserklärung der Eigentümerinnen und Eigentümer oder Eigentümer*innengemeinschaft der Liegenschaft vorliegt,
  • die Liegenschaft im bebauten Gebiet liegt und die Widmung "g" geschlossene Bauweise trägt (kein Einfamilienhaus),
  • die Innenhofbegrünungs-Maßnahme ist nicht zur Gänze oder zum Teil als Förderung der EU, des Bundes oder Landes bereits ausbezahlt worden bzw. wird nicht zur Gänze oder zum Teil als Förderung der EU, des Bundes oder Landes ausbezahlt werden,
  • das Gebäude nicht im Eigentum von öffentlichen Rechtsträgern (z. B. Bund, Stadt Wien) steht,
  • das Gebäude älter als 15 Jahre ist,
  • der Innenhof für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Liegenschaft zugängig ist,
  • die Wiener Umweltschutzabteilung den Innenhof stichprobenartig besichtigen kann, und
  • in den vergangenen 15 Jahren keine Förderung für den betreffenden Innenhof in Anspruch genommen wurde.

Förderwürdig sind:

  • Mehrjährige Pflanzen
  • Bodenentsiegelung (z. B. Asphalt/Betonabbrüche)
  • Einbau von Bewässerungen
  • Rankgerüste für Pflanzen
  • Oberboden (nicht Torf!)
  • Wegebau- und dessen Einfassungen
  • Pflanzentröge mit einem Fassungsvermögen von mindestens 300 Litern

Nicht förderwürdig sind:

  • Gartenwerkzeuge
  • Gartenmöbel
  • Töpfe/Tröge mit einem geringeren Fassungsvermögen als 300 Liter
  • Arbeitszeit bei Selbstausführung
  • Innenhöfe von Neubauten (Mindestalter des Gebäudes: 15 Jahre)
  • Eine Förderzusage/Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind selbst für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen verantwortlich.

Umweltfreundliche Materialien

Folgende Kriterien müssen eingehalten werden:

  • Die Verwendung von Torf ist verboten.
  • Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen sind frei von PVC.

Alle Informationen und den Förderungsantrag finden Sie hier!

Welche Voraussetzungen gelten für eine mögliche Förderung von Dachbegrünung?

Die Förderung der Dachbegrünung kann gewährt werden, wenn

  • eine Baubewilligung oder ein statisches Gutachten vorliegt,
  • die Dachbegrünungs-Maßnahme ist nicht zur Gänze oder zum Teil als Förderung der EU, des Bundes oder Landes bereits ausbezahlt worden bzw. wird nicht zur Gänze oder zum Teil als Förderung der EU, des Bundes oder Landes ausbezahlt werden,
  • das Gebäude nicht im Eigentum eines öffentlichen Rechtsträgers (z. B. Bund, Stadt Wien) steht,
  • ein bisher nicht begrüntes Dach zu einem Gründach umgebaut wird,
  • ein Gründach neu errichtet wird,
  • die vorgesehene Dachbegrünung nicht durch eine Baubewilligung vorgeschrieben ist (falls eine Begrünung vorgeschrieben wird, ist nur die darüber hinaus gehende Substrathöhe förderungsfähig).
  • Förderungsfähig sind Maßnahmen ab einer durchwurzelbaren Aufbaudicke (gemäß ÖNORM L 1131) von mindestens 8 Zentimetern.
  • Eine Förderzusage/Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind selbst für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen verantwortlich.

Umweltfreundliche Materialien

Die Dachbegrünung muss auf einer Asbest- und PVC-freien Dachabdichtung aufgebracht werden. Nicht verwendet werden dürfen Dachabdichtungsbahnen mit Wurzelhemmstoffen oder Bioziden nach der Definition der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in den Systemen und Materialien.

Alle Informationen und den Förderungsantrag finden Sie hier!

Welche Voraussetzungen gelten für eine mögliche Förderung von Fassadenbegrünung?

  • Einverständniserklärung der Eigentümerinnen und Eigentümer oder EigentümerInnengemeinschaft der Liegenschaft (Bei allen Eigentumsformen (Schlichtes Miteigentum, Wohnungseigentum) wird von der Fördergeberin bzw. vom Fördergeber von der Eigentümer*innengemeinschaft oder einer rechtlich befugten Vertretung (z. B. Hausverwaltungen per Vollmacht) zumindest die Erbringung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses angenommen).
  • Das Gebäude steht nicht im Eigentum eines öffentlichen Rechtsträgers (z. B. Bund, Stadt Wien)
  • Das Gebäude befindet sich in der Widmungskategorie W, GB oder GBBG mit der geschlossenen Bauweise ("g") oder IG
  • Die zu begrünende Fassade liegt straßenseitig
  • Für die Liegenschaft wurde in den letzten 5 Jahren keine Förderung für Fassadenbegrünung in Anspruch genommen. (Frühestens nach 15 Jahren kann für denselben Fassadenabschnitt eine Förderung gewährt werden.)
  • Die Fassadenbegrünung muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
  • Im Falle einer Entfernung innerhalb von 15 Jahren (beispielsweise im Zuge einer Fassadensanierung) muss die Begrünung auf eigene Kosten wiederhergestellt werden.
  • Im Falle einer notwendigen Entfernung durch die Stadt Wien (z. B. Gehsteigsanierung, Kabelverlegungen) erfolgt kein Kostenersatz durch die Stadt Wien. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sofort eine weitere geförderte Fassadenbegrünung durchzuführen.
  • Eine Förderzusage/Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind selbst für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen verantwortlich.

Umweltfreundliche Materialien

Folgende Kriterien müssen eingehalten werden:

  • Die Verwendung von Torf ist verboten.
  • Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen sind frei von PVC.

Alle Informationen und den Förderungsantrag finden Sie hier.

Ein begrünter Innenhof nützt Mensch, Natur und Umwelt!

  • Begrünter Innenhof in Wien
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  • Rundgang durch Wiens begrünte Innenhöfe
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  • Sitzgarnitur, Palme, Pflanzen in Kübeln

Ein Innenhof ist ...

  • geselliger Treffpunkt
  • zusätzlicher Aufenthaltsraum im Freien
  • Spielraum für Kinder
  • Ruheraum für Hausbewohner*innen


In einem Innenhof kann man ...

  • Jahreszeiten erleben
  • Obst und Gemüse pflanzen und ernten
  • freilebende Tiere beobachten
  • den grünen Ausblick genießen
  • Feste feiern und Nachbar*innen kennen lernen


Ein Innenhof ist gut für die Umwelt, weil ...

  • Regenwasser versickern kann
  • das Stadtklima verbessert wird
  • die Pflanzen zur Feinstaubentlastung beitragen